Neuigkeiten von Scheidt Immobilienverwaltung GmbH aus Hürth
05Juli
Schönheitsreparaturen: Wünsche des Mieters haben Vorrang
Überträgt der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht auf seinen Mieter, ist er selbst dafür verantwortlich. Der Mieter kann von ihm verlangen, die Wände in seiner Wunschfarbe zu streichen – vorausgesetzt, dem Vermieter entstehen dadurch keine Mehrkosten.
28Juni
Amtsgericht München kippt Mietpreisbremse
Das Amtsgericht München erklärt in einem Urteil vom 21. Juni 2017 die Mietpreisbremse im Raum München für ungültig. Das Gericht weist auf ein Versäumnis des Landes Bayern hin.
21Juni
Prognose: Regionale Polarisierung der Immobilienpreise
Bis zum Jahre 2030 werden in einem Drittel aller deutschen Landkreise die Immobilienpreise um bis zu 25 Prozent sinken – ganz anders verhält es sich jedoch in Ballungsräumen und Großstädten. So eine Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).
14Juni
Gesetzesentwurf: Kein Sachkundenachweis für Immobilienmakler
Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung steht am 22. Juni wieder eine Beratung im Bundestag an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der aktuelle Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird.
07Juni
Wohnungsbau: Höchster Stand seit 2004
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) meldet, dass im Jahre 2016 insgesamt 277.700 Wohnungen fertiggestellt wurden – das entspricht einem Wachstum von 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. So viele Wohnungen wurden in Deutschland seit 2004 nicht mehr gebaut.
31Mai
Mietverwalter muss Mietrückstand zeitnah melden
Wenn ein Mieter im Mietrückstand ist, muss der Mietverwalter dies dem Vermieter zeitnah melden und gegebenenfalls die Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen. Andernfalls kann er schadenersatzpflichtig werden.
24Mai
Bundestag beschließt Änderungen im Geldwäschegesetz
Erleichterung für Makler: Der Bundestag beschloss jüngst verschiedene Änderungen am Geldwäschegesetz. Eine davon betrifft die Identitätsprüfung potenzieller Kaufinteressenten. Statt wie bisher, beim Abschluss eines Maklervertrages, ist die Prüfung zukünftig erst bei „ernsthaftem Kaufinteresse“ fällig.
17Mai
Einbruchschutz: Effektive Maßnahmen und Förderung
Alle drei Minuten geschieht in Deutschland ein Einbruch – in knapp 44 Prozent dieser Fälle haben die Einbrecher jedoch keinen Erfolg und geben vorzeitig auf. In einem aktuellen Artikel berichtet Stiftung Warentest von effektiven Einbruchschutzmaßnahmen und den Förderungsmöglichkeiten.