Neuigkeiten von Scheidt Immobilienverwaltung GmbH aus Hürth

31Dezember

Frohes neues Jahr!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,
zum Jahreswechsel bedanken wir uns bei Ihnen für ein spannendes und erfolgreiches gemeinsames Jahr!

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes und fröhliches Jahr 2019.

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27Dezember

Makler: Keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen

Muss ein Makler seine Auftraggeber in steuerrechtlichen Fragen beraten oder aufklären? Diese Frage beschäftigte aktuell den Bundesgerichtshof (BGH). Eine Immobilienverkäuferin hatte ihre Maklerin verklagt, da diese sie nicht auf die Spekulationsfrist hingewiesen hatte.

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24Dezember

Fröhliche Weihnachten!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

wie auch immer Sie die Feiertage und das Weihnachtsfest verbringen: Wir hoffen, Sie finden ein wenig Zeit zur Entspannung und können die Stunden mit Ihren Lieben genießen.

Wir wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten und angenehme Feiertage!

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20Dezember

Zum Jahreswechsel: Versorger heben Gaspreise an

Seit fünf Jahren freuen sich Gaskunden über stetig sinkende Preise – doch damit ist nun Schluss. Aus einer aktuellen Analyse des Vergleichsportals Verivox geht hervor, dass hunderte Versorger zum Jahreswechsel an der Preisschraube drehen.

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13Dezember

Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland

Durchschnittlich betragen die Nebenkosten in Deutschland 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat. Nimmt man alle denkbaren Betriebskosten hinzu, können es sogar bis zu 2,79 Euro sein. Diese Zahlen ergeben sich aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes (DMB) für das Jahr 2016.

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06Dezember

Koalition einigt sich – Mietrechtsreform 2018 beschlossen

Nachdem sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf einen Entwurf geeinigt haben, ist die Mietrechtsänderung vom Bundestag verabschiedet worden. Im Fokus der Reform steht vor allem der Mieterschutz. Am 14. Dezember muss das Gesetz noch den Bundesrat durchlaufen und könnte dann bereits zum 01.01.2019 in Kraft treten.

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29November

Vermieter muss Türspion dulden

Lässt sich ein Mieter einen Türspion einbauen, muss der Vermieter dies während der Dauer des Mietverhältnisses dulden. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, bei seinem Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen – notfalls durch Auswechseln des Türblattes.

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22November

Mietrückstand: Ordentliche Kündigung bleibt bestehen

Zahlt ein Mieter zwei Monate oder länger keine Miete, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Begleicht der Mieter die Rückstände jedoch innerhalb einer zweimonatigen Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Aus diesem Grund sprechen viele Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung aus.

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